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   OVG Mecklenburg-Vorpommern, 10.04.2002 - 8 L 120/00   

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OVG Mecklenburg-Vorpommern, 10.04.2002 - 8 L 120/00 (https://dejure.org/2002,30131)
OVG Mecklenburg-Vorpommern, Entscheidung vom 10.04.2002 - 8 L 120/00 (https://dejure.org/2002,30131)
OVG Mecklenburg-Vorpommern, Entscheidung vom 10. April 2002 - 8 L 120/00 (https://dejure.org/2002,30131)
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Wird zitiert von ... (2)

  • LAG Berlin, 11.11.2005 - 2 TaBV 1134/05

    Begriff der Arbeitszeit

    Nicht zur Arbeitszeit wird jedoch die Reisezeit gezählt, obwohl der Arbeitnehmer durch den Zwang zur Anreise an einen auswärtigen Ort in der Gestaltung seiner Freizeit eingeschränkt wird (BAG vom 23.07.1996 - 1 ABR 17/96; vgl. vom 10.11.2004 - 7 AZR 131/04; OVG Mecklenburg-Vorpommern vom 10.04.2002 - 8 L 120/00).
  • VG München, 23.02.2010 - M 21 K 08.4704

    Freizeitausgleich für Reisezeiten zu auswärtigen Personalratssitzungen

    Ferner hat das Oberverwaltungsgericht für das Land Mecklenburg-Vorpommern sich für den ihm vorgelegten Fall eines Landesbediensteten, geregelt durch die mit § 46 Abs. 2 Satz 2 BPersVG wortlautgleiche Regelung des Landespersonalvertretungsrechts, der Auffassung des Bundesarbeitsgerichts angeschlossen (vgl. OVG Mecklenburg-Vorpommern v. 10.4.2002 Az. 8 L 120/00 - juris), ebenfalls der Bayerische Verwaltungsgerichtshof (PersR 1988, 28 (Leitsatz)).
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